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„Biß das von diesen vögeln frey, nicht ein Feder mehr ubrig sey“ – Die Massenhinrichtung von Räubern und Mördern 1612/13 in Linz und Umgebung

1613 veröffentlichte der Kölner Drucker, Verleger und Kupferstichhändler Gerhard Altzenbach den Einblattdruck „Eigentliche / Glaub und Warhaffte Zeittung und Historische Erzehlung / welcher gestalt zu Lintz / deßgleichen zu Erpel / Unckel / Hunnf / Königswinter / Bonn anders wo / etliche wegen unerhörter Schelm: und Mordstücken / durch die Rechtliebende Obrigkeit hingerichtet worden seind. Neben verzeichnuß dero Namen / Alter / Wohnung / Bekentnuß / Urgicht / und etlich besondere Thaten / so dieselbe außgericht / etc.“ Es handelt sich um eine der frühesten bekannten Publikationen Altzenbachs, und, eine weitere Besonderheit, wir erfahren aus ihr auch die Adresse des Verlegers: „Zu Cöllen Auff S. Maximin Strassen“.1 Bei dem Kupferstich im Folioformat handelt es sich um eine Frühform der Zeitung, die noch nicht periodisch erschien und vor allem der Verbreitung besonderer Ereignisse, häufig Sensationsnachrichten, diente. Einem heutigen Boulevardblatt ähnlich, sollten reißerische Überschriften, effektheischende Illustrationen und einfacher Text den Betrachter in Bann ziehen und man mag sich vorstellen, wie das Blatt in einer Verkaufsbude der Verlegers, einem heutigen „Büdchen“ ähnlich, aushing, um Leser und Käufer anzulocken.

Das gesamte Blatt. Der Text beschreibt auch Hinrichtungen in Erpel, Unkel, Honnef, Königswinter und Bonn. (Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn)

Illustriert ist das Nachrichtenblatt mit einem ebenso beeindruckenden wie schauderhaften Panorama, die „wahre Abcontrafeytung“ [bildliche Darstellung] von Massenhinrichtungen „dero Ertzmorder“ in den Jahren 1612 und 1613 auf Richtplätzen links und rechts des Rheins zwischen Wesseling und Andernach bzw. Mondorf und Linz. Die Landschaft längs des Flusses mit recht detailgetreu dargestellten Orten, Gebäuden und geographischen Verhältnissen ist übersät von zahllosen Richträdern und Galgen mit aufgeflochtenen und gehängten Delinquenten oder zeigt die Scharfrichter bei Hinrichtungen mit Axt oder Schwert. Milizen mit Hellebarden zu Pferd oder Fuß streifen durch die Gegend und Schaulustige drängen sich an den Richtplätzen. Den Hintergrund dieses blutigen Spektakels erzählt der Text des Nachrichtenblattes in Reimform: „Ein gemein klag ist durch alle Land / Daß das böß neme uberhand / Und jeh lenger jeh mehr im schwang / all untugend und Laster gang / Daher man auch recht Propheceit / Der jüngste tag müß nicht sein weit: Doch glaub ich nicht daß auf der Erd / Ein so grausam stuck sey erhort / Als wir jetzund anzeigen wölln / Von etlichen Teufels geselln / So sich gerottet / und Diebstahl / Mörd und ander stück ohne zal / Betrieben indem sie die Leut / Ermordt haben wegen der Beut / Umb den Rheinstrom her hie und da / Wie mans hat erfahren hernach / Nachdem Gott nicht mehr leyden kont / Solch grausam missethat und Sünd. Derwegen dieser mörder viel / Wie ich jetzung vermelden will / An unterschiedlich Orten sein / Hingericht mit groß Marter und Pein. Zu Lintz erst vier und fünff darnach / Wie solchs ist beschrieben hernach.“

In der Tat litten die Menschen am Rhein in den Jahrzehnten um 1600 fast ununterbrochen unter kriegerischen Auseinandersetzungen und der Gewalt marodierender Räuberbanden, so dass der zitierte Text nicht als übertrieben anzusehen ist. Neben dem Bonner Raum waren die Stadt Linz, der hier das Augenmerk gelten soll, und ihre Umgebung von Überfällen offenbar besonders betroffen, denn „umb die Zeit hört man viel übels von den mördern dieses landts2, und die Flugschrift zeigt Hinrichtungen auf gleich mehreren großen Richtplätzen auf engstem Raum. Handelt es sich bei der Richtstätte oberhalb Unkels sehr wahrscheinlich um den Stux, ist der Richtplatz von Erpel oberhalb von Kasbach zu verorten, wo sich das „iudicium damnatorum silicet calvariae locus“, also die „Schädelstätte“, seit 1398 befand. Hier lag auch der Hexenkreis „Am Eulenloch“, bis 1631 Schauplatz von 20 Hexenverbrennungen.3 Der unmittelbar am Rheinufer gelegene Richtplatz der Stadt Linz ist ganz eindeutig der „Lubstorffer wasem“. Auf der Wiese vor der heutigen Ortseinfahrt nach Leubsdorf wurden bereits im 16. Jahrhundert zum Tode verurteilte sogenannte „Malefitzpersonen“ hingerichtet, wie der Hexenprozess gegen die „Zaubnersche Zey von Leupstorff“ zeigt, die 1574 auf dem Wasem verbrannt wurde.4 Auch im „Directorium Pastorale“ des Linzer Pfarrers Johannes Hartmann von ca. 1608 wird der Richtplatz erwähnt, denn laut Prozessionsordnung für das Fest der hll. Philippus und Jakobus sowie der hl. Walburgis sollte der Kaplan von Leubsdorf mit seinen Parochianen, Kreuz, Fahne und Kerzen die Linzer „in area in qua est locus Justitiae“ erwarten.5 Eine weitere Richtstätte befand sich auf dem Kaiserberg, wo 1587 Güter als „am Galgen“ gelegen bezeichnet werden.6 Und auch auf dem Linzer Marktplatz wurden Hinrichtungen vollstreckt, im letzten Linzer Hexenprozess von 1631 der gwonliche Haltzgerichtz Platz uff dem Marck Nechst vorm Rätzhauß genannt.7

Die Urteilsfindung der dinghaft gemachten Raubmörder vor Gericht8 erfolgte nach der seinerzeit im Heiligen Römischen Reich gültigen „Constutio Crimnalis Carolina“, der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. Das Strafgesetzbuch sah für sowohl für Mord als auch für Raub die Todesstrafe vor, denn „eyn jeder boßhafftiger überwundner rauber, soll […] mit dem schwerdt oder wie an jedem ort inn disen fellen mit guter gewonheyt herkommen ist, doch am leben gestrafft werden […], ein fürsetzlicher mutwilliger mörder [soll] mit dem rade, vnnd eynander der eyn todtschlag, oder auß gecheyt vnd zorn gethan, vnd sunst auch gemelte entschuldigung nit hat, mit dem schwert vom leben zum todt gestrafft werden.“9 Diese Abstufung zwischen Mord und Totschlag bescherte gleich dem ersten Delinquenten, von dem das frühneuzeitliche Nachrichtblatt berichtet, mildernde Umstände: „Der erst hat geheissen Winand von Birenbach / gar wol bekandt / Zu Dadenberg sein wohnung hat / Nicht weit glegen von Linz der Statt: Bey dreissig Jahren war er alt / Von Leib starck und sonst wol gestalt: Etlich Diebstuck betrieben hat / Darneben zwei Mörd mit der that / Neben seinen geselln gethon / Deß ist im auch worden der Lohn / Auff einen Rad enthauptet war / Weil er nicht lang bey dieser schar / Gewesen / und darzu verführt / Von andern / der ursachen wurd / Im so ein gnädig todt beschert / Das er ward hingericht mit dem schwert.“ Trotz Diebstahl und Mord wurde der Angeklagte also nicht qualvoll gerädert, sondern vergleichsweise „gnädig“ auf einem Rad mit dem Schwert enthauptet, wie auch die Illustration der Flugschrift zeigt.

Ohnehin handelte es sich bei den Delikten des Winand von Birrenbach nur um eine geringe Zahl im Vergleich zu den nächsten beiden Gewalttätern, von denen es heißt: „Der ander ward genant Bertram / Kelter von Wadenheim mit Nam / Zu Ludestorff hat er gewont: Derselb niemanden hat verschont / Wo etwan kam ein frembder her / Gewandert / zu im gsellt sich er / Darnach aber bracht er ihn umb / Wie er dan hat in einer Summ / Bekennet in seiner urgicht [in seinem Geständnis] / Daß er heimlich hab hingericht / Sechs und zwentzig Personen gut / Wen solt nicht jamern solches Blut / Daß so ohn schuld vergossen war? Noch rewts diesen nicht umb ein har. Der drit Antonis Kosten genant / Der Putz Thonis sonst wolbekant / Zu Dadenberg auch wonhafft war / Sechtzig Jar alt / und greiß von har / Bekent daß er habe volbracht / Mit andern der Mörd dreissig acht: Darauß leichtlich zu nehmen ist / Wie ein so lange zeit und frist / Dieser getrieben hab sein mörd / Dergleichen kaum jetzt erhörd.“ Die schier unglaubliche Menge an Straftaten der einzelnen Delinquenten wird auf der „Abcontrafeytung“ anhand der Zahlen neben der Richträdern dokumentiert, die allerdings nur annäherungsweise den im Text genannten Vergehen entsprechen.

Die Illustration des Kupferstichs ist äußerst detailreich (Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn)

In besonders schweren Fällen konnte die Hinrichtungsmethode noch verschärft werden, indem „die verurtheylt person vor der tödtung […] offentlich auff eynen wagen bis zu der richtstatt vmbgefürt, vnnd der leib mit glüenden zangen gerissen werden10. Entsprechend grausame Vergehen hatten offenbar die nächsten im Text genannten Kriminellen gestanden: „Der viert von achtzig jarn ein Mann / heiß in gemein der schlecht Herman: Wie schlecht er aber gewesen sey / Kann ab gnommen werden hiebey / Daß er mit seinen spieß geselln / Sechs und dreissig hat helffen felln / Und unschuldiger weiß zu todt / Geschlagen / ach der grossen Not / Ist müglich daß ein Mensch / so weit / Und lang all Mensch und Freundligkeit / Hinleg / unnd den der in nie hat / Beleidigt / erschlag auff der statt? Nun wöllet jetzund hören eben / Was man diesen fur lohn hab geben / Wie alles sey ausgebrochen / Und das unschuldig Blut gerochn. In zorn einer der andern nant / Ein mörder darumb der umbstand / Sagt / er sollte zum Richter gehen / Und des unrechts so im geschehn / Beklagen / und also sein Ehr / Vertheidigen wie billich wer. Als dieser aber darzu still / Geschwiegen / fiengen an ir viel / Zu zweiflen / das vielleicht die beid / Einer vom andern wust bescheid / Weil der ein sander Eidam war / Und fast Vögel von einer Har. Darauff hat man beid griffen an / Die bals alls haben kund getan / Was sie gewust.“ Dieser Fall ist in doppelter Hinsicht bemerkenswert, denn die Verbrechen des bereits 80-jährigen „schlechten Hermann“ und seiner „Spießgesellen“ kamen nur deshalb ans Licht, weil einer von ihnen seinen Kumpanen wutentbrannt in aller Öffentlichkeit als Mörder tituliert hatte und letzterer diese schwere Beleidigung nicht, wie zu erwarten gewesen wäre, vor Gericht anzeigen wollte. Dies machte die Umstehenden so misstrauisch, dass man beide ergriff und nach deren Geständnis der ganzen Bande habhaft werden konnte.

Während man „den jüngsten hat / […] mit dem schwert auff der Wallstatt / Hingricht / wie oben ist vermelt: Und auff ein Rad zum abschew gstellt“, wurden die restlichen Übeltäter wie in der Halsgerichtsordnung vorgesehen gepeinigt: „Die andere drey man aber hat / Zu Linß genommen in der Statt / Und auff einen Wagen gesetzt / Darnach mit glüend zangen pfetzt / Dreymal / Erstlich zwar auf dem marck [Markt] / Am Rechten arm mit dem solch werck / Und Teufflisch mörd sie außgericht / hatten nach laut irer urgicht / Zum anden in den lincken arm / Hat man inen gesetzt so warm / Die zang beim Creutz oben der Statt / Wie man solches hie vor augen hat. Der Zug dieser sogenannten „Malefitzfuhr“ aus dem Linzer Rheintor zum Kreuz oberhalb der Stadt und schließlich zum Galgen11 wird auf der Flugschrift tatsächlich detailliert abgebildet. Ein Gespann mit zwei Pferden, auf dem Wagen die gefesselten Todeskandidaten, wird gefolgt von zwei Männern mit den Marterwerkzeugen und einem weiteren, der einen ebenfalls gefesselten Delinquenten zu Fuß vor sich hertreibt. Gefangenentransporte wurden im Erzstift Köln „entweder durch frohndienste oder durch sonstige Churfürstliche Oberkellnerey fuhren12 erledigt. In Linz oblagen sie offenbar dem Stadtmüller13, der die Fahrten jedoch mutmaßlich nicht immer durchführen konnte oder wollte, weshalb die Stadt mehrfach „den Hoffman des Closters S: Catharinen zu Erl darumb angewießen habe14. Dies führte zu einem jahrzehntelangen Streit mit den Zisterzienserinnen, der 1670 in einer Klage der Äbtissin vor der kurfürstlichen Hofkanzlei mündete.15

Doch zurück zur Peinigung der oben erwähnten Delinquenten. Angekommen auf dem Richtplatz, wurden sie noch einmal mit glühenden Zangen traktiert, bevor man sie schließlich auf das Rad fesselte und mit Äxten auf grausame Weise erschlug: „Zum dritten auff selbige weiß / Der Hencker ihn die Brust zerreiß / Beim galgen / auff eim halben karn / Mustens daranch zu Lufft hinfahrn. Als sie nun warn aufs Radt gar fest / Gebunden zwen Hencker zwo Ext [Äxte] / Namen / der ein vorn auff das Hertz / Und Brust sie schlug mit grossem schmertz / Der ander aber von dem Ruckn / Ihnen kehrte rein ab die muckn: Ein seltsam Treschen anzuschawen / War diß / wem wolt dafür nit grawen? Also hat man gedantzt so lang / Inen auff der Brust und Ruckstranck / Biß die Seel ist außgfahrn vom Leib / Gott weiß wo nun dieselbe bleib. Den siebenzwentzigst thu ich sehn / Septembris ist dieses geschehn.“ Bei den hier geschilderten Hinrichtungen handelte es sich offensichtlich nicht um die herkömmliche Art des Räderns, bei der den Verurteilten zunächst mit einem Wagenrad die Knochen gebrochen, sie anschließend auf ein weiteres Rad gebunden und dann erst exekutiert wurden. Beiden Methoden gleich und auch bei Exekutionen mit dem Schwert ohne vorheriges Rädern gebräuchlich ist jedoch die anschließende Zurschaustellung der Hingerichteten auf an Richtpfählen befestigten Rädern, wo sie durch Verwesung und Tierfraß verfielen – die auf dem Leubsdorfer Wasem verstreuten Schädel und Knochen zeugen davon. Dieses Vorgehen diente nicht nur der Abschreckung, vielmehr ist nach christlichem Glauben ohne Bestattung des Körpers als Ganzes keine Auferstehung und somit auch kein ewiges Leben möglich. Begnadigte man die Exekutierten davor, auf das Rad geflochten zu werden, wurden sie dennoch nicht in geweihter Erde bestattet, sondern auf dem Richtplatz verscharrt, wie auch im Folgenden zu hören ist.

Bei der Hinrichtungswelle in Linz Ende September 1612 oder 1613 blieb es nämlich nicht, denn „Hernach im folgenden Monat / Den zwölfften tag man wieder hat / Zu Linß ebener massen gericht / Noch fünff die auch in ir urgicht / Ungläublich viel mörd han bekent: Der erst der gute Lentz genent/ Ein Siech oder aussetzig Mann / Der hat bekent und gezeigt an / Das er bei fünfftzig ein der Mord / hab helfen thun / das kaum erhort. Der ander Kessel Joan hieß / Zu argendorff hat seinen sitz / Bekent das er achtzehen umb / hab helffen bringen in einr Summ. Eim Jungen ward erzeigt genand / Daß er nicht gesetzt war auff das Rad / Sondern gerichtet mit dem Schwerdt / Und begraben war in die Erd / Unter dem Galgen da er ligt. Vor solcher gnad Gott al behut. Von Ludestorff war dieser her. / Deßgleichen Bernhart Zissen / der / Bey neuntzehn mordstuck hat thon / Darum empfieng er sein lohn / Ein ander von Hausen genant / Des Wirts Thonis gar wol bekant / Weil er dreyzehen mörd gethan / Zum teils auch helffen hat begahn. / Ein mann uber fünfftzig Jahr alt / Zu Lintz ist auch gleicher gstalt / Hingricht worden mit Rad und Schwert / Verrottet nun uber der Erdt.“

Darstellung von Hinrichtungen auf dem Leusdorfer Wasem. Es handelt sich zugleich um die früheste gedruckte Stadtansicht von Linz. (Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn)

Scharfrichter in Linz war zu dieser Zeit „Meister Bernhard“, der mit seiner Ehefrau Maria zwischen 1608 und 1613 in Linz sechs Kinder taufen ließ.16 Wie so häufig, blieben auch hier die Angehörigen der sogenannten „unehrlichen Berufe“ familiär weitgehend unter sich, denn unter den Taufpaten der Kinder finden sich mit dem Andernacher Scharfrichter „Meister Sebastian“ und dessen Ehefrau „Entgen“ [Anna] auch „Meister Michael, Balbierer“ in Linz. Eine weitere Tochter von „Carnifex“ Bernhard namens Lucretia erscheint 1634 als Taufpatin der Tochter Barbara des Sinziger Scharfrichters Johann von Weisweiler.17 Auch in Linz war der Scharfrichter, wie so häufig, gleichzeitig als Wasenmeister, also Abdecker, tätig, ein ebenfalls „unehrlicher Beruf“. 1612/13 erhielt er dafür von der Stadt lediglich ein Sester Brots [Getreide] vor sein Salarium“.18

Als ausdrückliche Mahnung und Warnung wollte auch Gerhard Altzenbach seine Publikation verstanden wissen – und leitete daraus eine unverhohlene Kaufempfehlung ab: „Al die ihr solches leßt und hört / Hüt euch das ihr nicht wird verführt / Vom bösen Feind / der durch das gelt / Betreuget fast die gantze Welt. Anreizt die Diebstall und Todtschläg / Und andere bößhaffte weg. Ihr Elter ewern Kindern klein / Die Gottesforcht wol blewet ein. Dann wo dieselb nicht ist das ziel / Da hat der Teuffel gwonnen spiel. Ihr Obrigkeit und fromme Herrn / Thut mit fleiß solchem ubel wehrn / Von Gott das Schwert euch geben ist / Das ihr das böß zu aller frist / Solt straffen / und bschützen das gut / auch rechen das unschuldig Blut. Laßt nicht ab / forscht mit alem fleiß / Nach diesen gselln / auff alle weiß / Biß das von diesen vögeln frey / Nicht ein Feder mehr ubrig sey / Ihr liebe kauff und wandersleut / Hütet eich wol zu aller zeit / Damit ihr nicht auß unverhut / Verlührt ewer leben und gut / Zu Wahrnung diß euch sey geschenkt / Kauffts / meiner lehr darbey gedenckt.“ Aber ungeachtet dessen, ob der selbsternannte „Heiligentrucker“ damit nun hehre oder rein wirtschaftliche Absichten verfolgte: Altzenbachs „Boulevardblatt“ ist ein wertvolles zeitgeschichtliches Dokument. Wenn auch der Wahrheitsgehalt der Flugschrift im Einzelnen nicht mehr nachvollzogen werden kann und mitunter übertrieben sein mag, schildert sie doch eindrucksvoll detailreich Ereignisse und Örtlichkeiten vor über 400 Jahren, von denen heute keine weitere Schrift- geschweige denn Bildquelle mehr existiert.

  1. Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn, Graphische Sammlung Nr. 6884. Alle Quellenzitate, soweit nicht anders gekennzeichnet, hieraus. Das Bonner Exemplar des sehr seltenen Drucks stammt aus der Sammlung Richard Holtkott. Ein weiterer (oder eventuell sogar derselbe) Abdruck befand sich im Besitz des Historikers Friedrich Everhard von Mehring, der das Blatt in seiner Publikation zur Geschichte der Burgen, Rittergüter, Abteien und Klöster in den Rheinlanden und den Provinzen Jülich, Cleve, Berg und Westphalen […], V. Heft, Köln 1840, S. 17f. erwähnt (daraus wortgleich übernommen von Stramberg, Christian von, Denkwürdiger Rheinischer Antiquarius […], 3. Abt., Bd. 7, Koblenz 1860. S. 635f.) Aus von Mehrings Nachlass wurde das Blatt Anfang Dezember 1861 in Köln versteigert. Zu Altzenbach vgl. ganz aktuell: Paas, John Roger, The Altzenbachs of Cologne. Early Modern German Print Publishers: Popular Prints of the Seventeenth Century, 2 Bde., Wiesbaden 2020. []
  2. Landeshauptarchiv Koblenz (LHAK) Best. 168 Nr. 213 (Urkunden-Repertorium und Chronik des Klosters St. Catharinen bei Linz, verfasst von dem Beichtvater Bernard Berres, 18. Jh.), fol. 22v. Das Kloster wurde der Chronik zufolge 1611 von 17 Räubern überfallen, die auf wundersame Weise in die Flucht geschlagen und später festgesetzt und hingerichtet werden konnten. []
  3. Vgl. Ritzerfeld, Ulrich (Bearb.), Rheinischer Städteatlas, Lieferung XIII Nr. 69, 1998 (Erpel), S. 4. []
  4. Pfarrarchiv Linz (PfAL) Urk. Nr. 316 v. 23.7.1574 (Aussagen und Urteil der Zey von Leubsdorf, die am 17. August 1574 unter dem Verdacht der Hexerei verbrannt wurde). []
  5. PfAL Hs 5 (Directorium Pastorale Parochiae Lincensis), fol. 10. Bei dem erstmals bei Volk, H[einrich], Chronik der katholischen Pfarrei Linz am Rhein, angelegt 1927, S. 42, erwähnten und wiederholt in der Literatur genannten „Bogen“ („am Bogen, wo die Richtstätte ist“) handelt es sich offenbar um einen Lese- bzw. Interpretationsfehler. []
  6. StAL D 33 (Beschreibung der Erbgüter auf dem Kaiserberg vor Linz, 1587), fol. 4f. Aufgänge zum Kaiserberg wurden noch bis in die jüngere Vergangenheit im Volksmund „Galgenweg“ bzw. „Gerichtspfad“ genannt. []
  7. StAL F 4 (Inquisitionsprotokoll über zwei der Hexerei beschuldigte und hingerichtete Frauenspersonen, 1631), fol. 15v. []
  8. Es konnten bislang keinerlei Prozessakten dazu ausfindig gemacht werden. []
  9. Des allerdurchleuchtigsten großmechtigste[n] vnüberwindtlichsten Keyser Karls des fünfften: vnnd des heyligen Römischen Reichs peinlich gerichts ordnung : auff den Reichsztägen zu Augspurgk vnd Regenspurgk, in[n] jaren dreissig, vn[d] zwey vnd dreisssig gehalten, auffgericht vnd beschlossen, Art. 126, 137, https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb00029222? (abgerufen am 11.5.2022). []
  10. Ebd., Art. 194. []
  11. Wobei offen bleiben muss, ob der Galgen auf dem Kaiserberg oder der hier abgebildete auf dem Leubsdorfer Wasem gemeint ist; vermutlich letzterer. []
  12. LHAK, Best. 2 Nr. 3752 (Die von den Halbwinnern des Klosters zu St. Katharinen zum Gerichtsplatz zu führenden Delinquenten, (1670) 1768), fol. 1r. []
  13. LHAK Best. 168 Nr. 213, fol. 23v.: Als 1626 die Stadt Linz „daß Closter abermahl Ersucht, die zu Lintz zum fewer Verdambte Hexen auff den Leupstorffer waßen zu fuhren, [hat der] Convent sich geweigert, und der stadtmuhler zu Lintz mußte, wie er schuldig, die fuhr thun.“ []
  14. LHAK, Best. 2 Nr. 3752, fol. 1r. []
  15. Zu dieser Streitsache ausführlich: LHAK Best. 168 Nr. 213, fol. 22v ff., ebenso LHAK Best. 168 Nr. 212 („Notabilia, so nit in Windt zu schlagen“, Aufzeichnungen des Beichtvaters Johannes Deutsch […] über die während seiner Amtszeit getätigten Rechtsgeschäfte und sonstige Vorfälle, 1675). []
  16. StAL Kb 1 (Taufen 1607-1657): Barbara (*16.11.1608), Veronika (*17.12.1609), Laurenz (*13.1.1611), Johannes und Wilhelm (*18.3.1612), Michael (*1.12.1613); zwischen 1614 und 1639 weist das Taufbuch eine Lücke auf, daher ist die genaue Anzahl der Kinder anhand dessen nicht feststellbar. []
  17. Geiermann, Hans-Jürgen, Familienbuch der Stadt Sinzig […] Köln 2002, S. 351. []
  18. StAL B 148 (Stadtrechnung 1612/13), S. 39.)

    Die letzte der in der Flugschrift geschilderten Exekutionen in Linz ist wiederum in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen handelt es sich hierbei um eine Frau, die Ehefrau des oben bereits erwähnten „Siechen Lentz“ [Laurenz], der offenbar als umherziehender Leprose seinen Lebensunterhalt durch Bettelei und Raub bestritt. Zum anderen ist ihre Hinrichtung ein typisches Beispiel für eine Spiegelstrafe, die ein Vergehen in gleicher Weise sühnt. Wie auch die Illustration zeigt, wurde die Frau aus einem Kahn in den Rhein gestoßen, denn „Des Siechen Lentzen Fraw hiebey / Man nicht vergessen muß / die frey / Ihrm man siebentzehen mordthat / Helffen begehn im Nachen hat: Derwegen man sie auff den Rein / Geführt hat und gworffen hinein / Und Ihr da widerfahren lan / Wie sie andern hatten gethan.“ Einen ebenfalls nassen Tod sollen 1574 zahlreiche Schaulustige der Hexenverbrennung auf dem Leubsdorfer Wasem erlitten haben. Öffentliche Hinrichtungen, die mitunter jahrmarktähnliche Züge annahmen, lockten allgemein ein großes Publikum an und so waren auch in diesem Fall viele Zuschauer von überall her zusammengeströmt, um das grausame Spektakel zu betrachten. Bei der Rückfahrt über den Rhein aber sollen einige Kähne umgeschlagen und etwa 40 Menschen ertrunken sein, was Johann Weyer, einer der ersten Bekämpfer der Hexenverfolgung, als Fingerzeig Gottes deutete. ((Vgl.: Binz, Carl, Doctor Johann Weyer, ein rheinischer Arzt, der erste Bekämpfer des Hexenwahns. Ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte des 16. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 21 (1885), S. 62. []


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Andrea Rönz (21. Januar 2025). „Biß das von diesen vögeln frey, nicht ein Feder mehr ubrig sey“ – Die Massenhinrichtung von Räubern und Mördern 1612/13 in Linz und Umgebung. Stadtarchiv Linz am Rhein. Abgerufen am 27. März 2025 von https://doi.org/10.58079/134cx


Andrea Rönz

Studierte Germanistik und Geschichte in Bonn, M.A., Leiterin des Stadtarchivs Linz am Rhein, Archivarin beim Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland.

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