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Die früheste urkundliche Erwähnung von Dattenberg und Wallen

Die Gemeinde Dattenberg beging 2017 ihr 775-jähriges Ortsjubiläum. Man berief sich dabei wie üblich auf eine am 29. Oktober 1242 in Linz ausgestellte Urkunde. Darin verzichtet Arnold, Edler von Rennenberg („Arnoldus nobilis de Rennenberg“), zugunsten des Klosters Rommersdorf auf seine Ansprüche an den Hof Markenberg. Unter den Zeugen, einer Reihe von ehrenwerten Männern („viris honestis“), wird neben Gerhard und Hermann von Rennenberg, den Brüdern Arnolds, einem „Theoderico advocato de Hoyngen“ (Hönningen), dem Linzer Pleban Werner und weiteren auch ein „Wernero de Dadenberg“ genannt. Der Rückgriff auf das Jahr 1242 zeigt, wie tief verwurzelt dieser lange Zeit als Ersterwähnung angesehene Beleg in der Ortsgeschichte ist, denn Dattenberg hätte 2017 mit Fug und Recht sogar das 800-jährige Ortsjubiläum feiern können: Hinlänglich bekannt ist eine Urkunde vom 24. Juli 1217, in der ein Streit zwischen dem Konvent zu Gerresheim und dem Ritter Ludwig von Linz geschlichtet wird. Hier tauchen unter den Laienzeugen die Ritter Konrad und Werner von Dattenberg („De Dadinberg militibus conrado. wernero“) auf.

Die Ritter Konrad und Werner von Dattenberg („De dadinberg militibus conrado. wernero“) unter den Laienzeugen der Urkunde vom 24. Juli 1217 (montierter Ausschnitt) (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Gerresheim, Stift, Urkunden Nr. 11)

Doch dass in Sachen Ersterwähnung das letzte Wort nur selten gesprochen ist, zeigte sich bei den Vorbereitungen zum Ortsjubiläum 2017. Bei der Recherche zu einem Vortrag über die Geschichte Dattenbergs tauchte eine im Belgischen Staatsarchiv aufbewahrte Urkunde von 1210 auf. Diese erscheint in der Literatur zwar mehrfach als erster schriftlicher Hinweis auf den Besitz des Klosters Nivelles in Wallen, es findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass auch Dattenberg darin genannt wird. In dieser Urkunde geht es um Güter, die zum Hof Wallen gehören. Diese Besitzungen, so heißt es, liegen rund um oder in der Nähe des Hofes stromabwärts Richtung Linz und stromaufwärts Richtung Dattenberg, innerhalb der Grenzen, die in der Volkssprache „marken“ genannt werden und von Grenzsteinen in Weinbergen, Feld und Wald markiert sind. Linz und Dattenberg werden in dieser Urkunde eindeutig als lateinisch „villarum earundem“, also als „diese Dörfer“, bezeichnet. Wir haben hier somit nicht nur einen indirekten Beleg durch Personen mit dem Beinamen „von Dattenberg“, sondern einen eindeutigen Beweis für die Existenz einer Siedlung mit diesem Namen. Das Jahr 1210 gilt also fortan als Ersterwähnung, zumal Dattenberg in einer in der Literatur verschiedentlich genannten Urkunde von 981 nicht genannt wird. Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Egbert-Fälschung“, laut der Erzbischof Egbert von Trier (um 950-993) dem Stift St. Paulin unter anderem Güter in der „villa Kerve“ übertrug. Hierzu soll einem Haus- und Wirtschaftsbuch des Propstes Elias von Münstermaifeld zufolge auch ein Hof in Dattenberg gehört haben. Dieses Güter- und Einkünfteverzeichnis wurde allerdings erst im 14. Jahrhundert angelegt.

Urkunde mit Ersterwähnung des Ortes Dattenberg („Dadinberg“) von 1210
(Archives de l’État en Belgique, Archives ecclésiastiques Nr. 1411)

Bei der vorliegenden Urkunde von 1210 handelt es sich aber, wie oben bereits erwähnt, nicht nur um die früheste Erwähnung von Dattenberg, sie ist auch der erste schriftliche Beleg für den Wirtschaftshof des Klosters Nivelles in Wallen („curtis nostre in Walen iuxta Renum“). Das Kloster im belgischen Brabant war vermutlich schon im 7., nachweislich spätestens im 9. Jahrhundert in der hiesigen Region begütert, wie aus einer Urkunde Kaiser Karls des Kahlen (823-877) vom 9. Juli 877 ersichtlich wird. Darin werden verschiedene Besitzungen des Klosters aufzählt, darunter auch das Dorf Rheinbrohl mit Weingärten („villa[] Broele trans Rhenum cum vineis“). Zurückgehen soll dieses Eigentum auf eine Schenkung von Itta (592-652), Witwe des fränkischen Hausmeiers Pippin d. Ä. (um 580-640), Gründerin der pippinidischen Hausabtei Nivelles, und deren Tochter Gertrud (626-659), der ersten Äbtissin. Solcherart Fernbesitz diente Klöstern und Stiften zur Versorgung mit Gütern, die in der näheren Umgebung nicht oder in nicht ausreichendem Maße erwirtschaftet werden konnten, vor allem von Wein, der nicht nur als Messwein benötigt wurde, sondern anstelle des besonders in den Städten häufig verunreinigten, ansteckende Krankheiten verursachenden Wassers getrunken wurde. Auch auf dem Wallener Gertrudenhof wurde bekanntlich Wein gekeltert, die Urkunde von 1210 spricht von Weinbergen, Feld und Wald („intra vineas, aput campum et iuxta silvam“).

Der Ortsname in der Urkunde von 1210 im Ausschnitt

Auch die Rechts- und Besitzverhältnisse des Hofes in Wallen werden darin festgelegt: Die Aussteller der Urkunde, also Äbtissin, Propst, Dekan und Kapitel des Klosters Nivelles, können in den zu ihrem Hof gehörenden Weinbergen nach Belieben die Lese abhalten und genießen für ihre Güter Zollfreiheit auf dem Rhein bis zur Mitte des Stroms („usque ad medium Reni fluentis“). Neben dem Verwalter des Hofes, dem Meier, der einen kleinen Zinshof innehat, wird auch ein Weinbergshüter erwähnt. Hierzu soll von der Gemeinschaft der Dorfbewohner einer der Niveller Hofesgeschworenen ausgewählt werden, der die Weinberge zu den gegebenen Zeiten zu bewachen hat. Verstößt jemand gegen diese Bestimmungen, so sollen die Geschworenen dies dem Amtmann der Aussteller zu den festgelegten Gerichtstagen anzeigen und dafür sorgen, dass es in Ordnung gebracht wird. Die Aussteller bitten abschließend alle Christgläubigen, diese ihre Rechte mit Hinweis auf den himmlischen Lohn beziehungsweise das göttliche Gericht einzuhalten, so wie es auch bei ihren Vorgängern der Fall gewesen sei und verweisen auf den himmlischen Lohn beziehungsweise auf das göttliche Gericht.

Aber noch einmal zurück zu Dattenberg: Als „Dadinberg“ also taucht der Ort 1210 erstmals namentlich aus dem Dunkel der Geschichte auf. Wo mag sich dieser Ortsname herleiten? Der Sprachforschung zufolge handelt es sich wahrscheinlich um die Verbindung des Personennamens „Dado(n)“ mit dem Grundwort „-berg“ – also „Dadoberg“, Berg des Dado. Eine derartige Kombination, die Verbindung eines Bergs mit einer Person, findet sich sehr häufig. Allein im Rheinland gibt es zwei weitere gleichnamige und -altrige Berge: Ein Dadenberg liegt zwischen Maifeld und Koblenz, der andere auf dem Hunsrück. Wahrscheinlich drückt sich darin ein Besitzverhältnis aus, eine Stelle, die jemand namens Dado besaß oder bewohnte, aber es gibt auch Fälle, die an ein bestimmtes Ereignis in Zusammenhand mit einer Person erinnern. Um wen es sich bei dem Dattenberger „Dado“ gehandelt hat, muss vorerst reine Spekulation und ein Thema für zukünftige Forschungen bleiben.

Dattenberg und die „Wallenhöfe“. Ausschnitt aus: Friedrich Wilhelm Delkeskamp, Neues Panorama des Rheins von Mainz bis Coeln, erschienen 1839
(Roentgen-Museum Neuwied)

[Zuerst mit Transkription und Übersetzung des betreffenden Urkundenabschnittes sowie mit Anmerkungsapparat erschienen in: Heimat-Jahrbuch Landkreis Neuwied 2019, S. 74-79.]

Siehe auch: Dattenberg – 775 Jahre …und sogar noch älter!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andrea Rönz (31. Oktober 2019). Die früheste urkundliche Erwähnung von Dattenberg und Wallen. Stadtarchiv Linz am Rhein. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cvuy


Andrea Rönz

Studierte Germanistik und Geschichte in Bonn, M.A., Leiterin des Stadtarchivs Linz am Rhein, Archivarin beim Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland.

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